Was ist bzw. bedeutet Testamentsvollstreckung?

Der Testamentsvollstrecker ist weder Vertreter des Erblassers, der Erben, noch des Nachlasses, vielmehr „Verwalter“ bzw. „Treuhänder“ des Nachlasses. Er übt sein Amt aus entsprechend dem Gesetz und den Anordnungen des Erblassers. Der Testamentsvollstrecker handelt aus eigener Machtbefugnis, aber für Rechnung des Nachlasses. Die Erben können ihn daher nicht unmittelbar abberufen oder in seiner Vertretungsmacht beschränken.

 

Mit der Ernennung eines Testamentsvollstreckers erleichtert der Erblasser die Durchführung seiner letztwilligen Verfügung (Testament / Erbvertrag) durch einen „Vertrauten“. So werden Abwicklungsschwierigkeiten vermieden, auftretende Emotionen beherrscht und wirtschaftliche Fortführungsinteressen verwirklicht.

 

Die Testamentsvollstreckung ist daher ein außerordentliches Instrument, um den Erblasserwillen auch tatsächlich umzusetzen, weil ohne Testamentsvollstreckung die Erben oft einvernehmlich die Anordnungen übergehen können. Bedeutung hat die Testamentsvollstreckung außerdem, um die Handlungsfähigkeit des Nachlasses zu gewährleisten (minderjährige, geschäftsunfähige oder ortsabwesende Erben bzw. eine Vielzahl von Erben) oder um geschäftlich unerfahrenen oder überforderten Erben zu helfen.

 

Durch eine Testamentsvollstreckung werden auch viele Streitigkeiten und Konflikte unter den Erben vermieden und die Erben entlastet. Gerade die Erben sind oft durch die Trauer und die Unerfahrenheit Erbschaften betreffend sehr überfordert und dankbar, dass alles von einem Testamentsvollstrecker geregelt wird. Die Erben müssen sich sozusagen um nichts kümmern und erhalten zu gegebener Zeit den ihnen zustehenden Nachlass mit einer detaillierten Abrechnung des Nachlasses vom Testamentsvollstrecker ausgehändigt. Es können also auch keine Bevor- oder Benachteiligungen unter den Erben entstehen.

 

Es geht aber noch um viel mehr. Der Testamentsvollstrecker sichtet Ihre persönlichsten Gegenstände sowie Ihre persönlichsten Dokumente / Unterlagen und geht behutsam, diskret und absolut verschwiegen damit um. Es geht um Ihre Lebensgeschichte, um Ihre Biographie, die der Testamentsvollstrecker mit Respekt achtet, auch wenn die Ausübung der Testamentsvollstreckung letztendlich in Ihrem Sinne rein sachlich zu erfolgen hat.

 

Wenn zu Ihrem Leben ein Tier gehört, welches letztendlich auch Ihr Ein und Alles und Bestandteil Ihres Lebens ist, kümmert sich der Testamentsvollstrecker darum, dass Ihr Tier entweder zu der von Ihnen bestimmten Person oder falls Sie keine Peson bestimmt haben, in andere liebevolle, tierliebe Hände kommt. Darauf können Sie sich bei mir zu 100 Prozent verlassen.

Stefan Mross Nachlassmanagement