Was sind Gegenstand und Wirkung der Testamentsvollstreckung?

Gegenstand der Testamentsvollstreckung können der gesamte Nachlass wie auch einzelne Nachlassgegenstände sein.

Wirkung der Testamentsvollstreckung ist, dass der Erbe zu einer Verfügung über einen der Verwaltung des Vollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand nicht berechtigt ist, und zwar solange die Testamentsvollstreckung andauert, es sei denn, der Testamentsvollstrecker entlässt einzelne Nachlassgegenstände im Rahmen der Abwicklung vorab aus der Testamentsvollstreckung.

Stefan Mross Nachlassmanagement