Haftet der Testamentsvollstrecker für Schäden?

Der Testamentsvollstrecker haftet gegenüber den Erben für aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden persönlich, wenn er diesen verschuldet, d. h. ihn vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Er haftet aber nicht, wenn die Erben mit dem pflichtwidrigen Handeln einverstanden waren.

Stefan Mross Nachlassmanagement