Wann muss und wann kann ein Testament beim Gericht hinterlegt werden und was sind die Vorteile dieser Hinterlegung?

Ein notarielles Testament muss vom Notar; ein privatschriftliches Testament kann vom Erblasser beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Aufgrund der Hinterlegung des privatschriftlichen Testamentes beim Gericht ist praktisch ausgeschlossen, dass dieses verfälscht wird, verloren geht oder vergessen wird oder von unliebsamen Erben gar vernichtet wird. Es wird also durch die Hinterlegung beim Gericht vor fremdem Zugriff geschützt.

 

Durch ein Meldeverfahren nach dem Tod ist 100 % sichergestellt, dass die Verfügung von Todes wegen vom Nachlassgericht eröffnet wird.

 

Die gerichtliche Hinterlegungsgebühr ist verhältnismäßig gering.

 

Der Erblasser kann jederzeit die Rückgabe seines Testamentes aus der Verwahrung des Gerichts verlangen. Dies kann ihm jedoch nur persönlich zurückgegeben werden. Mit der Rücknahme eines notariellen Testamentes aus der Verwahrung gilt dieses gleichzeitig als widerrufen und wird daher unwirksam. Anders ist dies bei einem privatschriftlichen Testament. Dieses bleibt trotz Rücknahme aus der Verwahrung wirksam!

 

Stefan Mross Nachlassmanagement