Was ist meine Empfehlung zur Wahl zwischen einer privatschriftlichen oder notariellen Verfügung von Todes wegen?

Ich empfehle Ihnen aufgrund meiner beruflichen Erfahrung und unter Verweis auf meine Rubriken „Nachteile privates Testament“ und „Vorteile notarielles Testament“ grundsätzlich die Aufsuchung eines Notars und Errichtung einer notariellen Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag).

Insbesondere empfehle ich die Aufsuchung eines Notars bei:

  • Erblassern/Verfügenden/Testierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
  • großen und komplizierten Nachlässen,
  • Firmenbeteiligungen / Firmenvermögen
  • steuerlich unklaren Nachlässen
  • schwierigen Familienkonstellationen (z.B. Patchworkfamilien)
  • Behinderten Erben unter anderem wegen der besonderen
    rechtlichen Situation und Formulierung eines so genannten „Behindertentestamentes“,
  • Erblassern/Verfügenden/Testierenden, die an der Grenze der Geschäfts-/Testierfähigkeit liegen.


Letztendlich und selbstverständlich bleibt es aber Ihrem freien Willen überlassen, ob Sie eine privatschriftliche oder notarielle Verfügung von Todes wegen errichten.

Stefan Mross Nachlassmanagement