Wie kann ich meinen Nachlass oder einen Teil davon für einen "guten Zweck" verwenden?

Für den Fall, dass Sie Ihren Nachlass oder einen Teil davon für einen "guten Zweck" verwenden wollen, können Sie dies im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen (Testament / Erbvertrag) verwirklichen.

 

Hier besteht die Möglichkeit, eine Ihnen vertraute

 

"soziale(r)/gemeinnützige(r) Institution/Einrichtung/Organisation/Stiftung/Verein oder ähnliches"

- nachstehend der Einfachheit halber "Organisation(en)" genannt -

 

als Erbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer zu bestimmen. Dies kann eine Organisation sein, die in Ihrer unmittelbaren Nähe, aber auch eine Organisation, die deutschland- bzw. weltweit tätig ist.

 

Wenn Sie eine notarielle Verfügung von Todes wegen (Testament / Erbvertrag) errichten, wird Ihnen der Notar den Unterschied zwischen Erbe, Miterbe und Vermächtnisnehmer etc., die vorhandenen gesetzlichen Regelungsmöglichkeiten und die jeweils damit zusammenhängenden rechtlichen bzw. erbrechtlichen Bedeutungen bzw. Wirkungen - insbesondere hinsichtlich Ihrer individuellen familiären Situation und Vermögenssituation - genau erklären und - soweit es ihm möglich ist - auch steuerliche Sachverhalte aufzeigen. Viele Organisationen sind z.B. von der Erbschaftsteuer befreit, so dass das einer Organisation Zugewendete zu 100 % dort ankommt. An dieser Stelle verweise ich ausdrücklich auf alle meine Rubriken zum Thema "Testament / Erbvertrag".

 

So klein das einer Organisation Zugewendete auch sein mag, hier zählt meist jeder Euro und Sie leisten auch über Ihren Tod hinaus ein gutes Werk, auf das Sie stolz sein können. Sie helfen Leben zu verbessern und zu retten.

 

Auch Zuwendungen zugunsten der Natur und Tierwelt bei hierfür vorgesehenen Organisationen sind möglich.

 

Wenn Ihnen keine Organisation bekannt ist, holen Sie vorher genaue Erkundigungen für die von Ihnen favorisierte Organisation ein (z.B. persönliche Anfrage, Internet usw.). Ich denke, dass es genügend Organisationen gibt, die bekannt sind, einen "guten Ruf" haben und seriös arbeiten. Entscheiden Sie sich für eine Organisation, der Sie vertrauen und die einen Zweck verfolgt, den Sie gerne unterstützen möchten. Hier sind Sie ganz frei in Ihrer Entscheidung.

 

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, mehrere Organisationen zu bedenken.

 

Ich als Testamentsvollstrecker sorge dafür, dass die von Ihnen als Erbe, Miterbe bzw. Vermächtnisnehmer bestimmte Organisation das ihr von Ihnen Zugewendete aus dem Nachlass übertragen erhält.

 

Vorstehendes stellt lediglich eine Anregung für den Fall dar, dass Sie Ihren Nachlass oder einen Teil davon für einen "guten Zweck" verwenden wollen. Wen Sie in Ihrer Verfügung von Todes wegen (Testament / Erbvertrag) letztendlich bedenken, ist selbstverständlich Ihrem freien Willen überlassen.

 

Stefan Mross Nachlassmanagement