Wie wird ein Testamentsvollstrecker ernannt?

Der Erblasser / Verfügende / Testierende kann in einer Verfügung von Todes wegen (Testament / Erbvertrag) Testamentsvollstreckung anordnen und den Testamentsvollstrecker beauftragen, den Nachlass oder Teile hiervon während der Dauer der Testamentsvollstreckung in die bzw. seine Verwaltung zu nehmen, um den letzten Willen des Erblassers gemäß dem Inhalt seiner Verfügung von Todes wegen (Testament / Erbvertrag) auszuführen; quasi als „seinen verlängerten Arm“ bzw. seinen Vertrauten.

 

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung bzw. meine Ernennung zu Ihrem Testamentsvollstrecker erfolgt daher einseitig durch Sie in Ihrem Testament / Erbvertrag und kann zu Ihren Lebzeiten durch Sie jederzeit ohne meine Zustimmung wieder geändert werden. Es werden also keine Verträge zwischen Ihnen und mir geschlossen.

Stefan Mross Nachlassmanagement