Warum sollte ein Miterbe, Familienangehöriger bzw. Freund des Erblassers nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt werden?
Bedenken Sie immer, dass eine Person als Testamentsvollstrecker, die mit Ihnen verwandt oder befreundet ist, aus der Natur der Sache in der Regel nicht neutral / unparteiisch sein kann und dies
daher sehr oft mit Konflikten bei der Nachlassabwicklung verbunden ist. Des Weiteren verfügen die meisten solcher Personen nicht über entsprechendes Fachwissen, das man als Testamentsvollstrecker
haben muss und sind daher mit der Testamentsvollstreckung völlig überfordert.
Soweit der Verwandte oder Freund gleichzeitig Testamentsvollstrecker und Miterbe sein soll, provoziert schon die Heraushebung eines Miterben als Testamentsvollstrecker die Missgunst der anderen
Miterben und ist erfahrungsgemäß Anlass für Streitigkeiten.
Ein Testamentsvollstrecker muss den Erblasserwillen zu 100 Prozent neutral, fachlich und sachlich umsetzen und sich ggfls. zum Schutze aller – insbesondere schwacher Erben – entsprechend durchsetzen
können. Dies kann einem Verwandten oder Freund der Familie als Testamentsvollstrecker ggfls. schwer fallen, da er durch die Beziehung zu dem Erblasser und dessen Erben befangen bzw. mit dem Erblasser
und dessen Erben emotional verbunden ist.
Für einen neutralen Testamentsvollstrecker, der mit dem Erblasser und dessen Erben keinerlei Verbindung hat, ist es erheblich einfacher, den Erblasserwillen zu 100 Prozent umzusetzen bzw.
durchzusetzen. Hierdurch werden in beträchtlichem Umfang Streitigkeiten innerhalb der Erben, der Familie und des Freundeskreises sowie Bevor- und Benachteiligungen unter den Erben vermieden.
Stefan Mross Nachlassmanagement