Die Vergütung
Welche Vergütung erhält der Testamentsvollstrecker für seine Leistungen, wer ist Schuldner dieser Vergütung, wann ist diese fällig und werden die Kosten der Testamentsvollstreckung bei der
Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt?
Für die Leistung der Testamentsvollstreckung erhält der Testamentsvollstrecker eine entsprechende Vergütung. Die Testamentsvollstreckervergütung richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen
Notarvereins.
Individuelle Vergütungsvereinbarungen sind aber selbstverständlich möglich.
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist eine Nachlassverbindlichkeit und somit aus dem Nachlass zu leisten.
Eine Vergütung entsteht erst, wenn die Testamentsvollstreckung nach Ihrem Ableben zum Zuge kommt.
In der Regel wird die Testamentsvollstreckervergütung erst nach Beendigung der Testamentsvollstreckung fällig. Bei länger andauernder Verwaltung – insbesondere bei einer Dauervollstreckung – kann
der Testamentsvollstrecker allerdings in gewissen Zeitabständen eine Vergütung verlangen.
Bedenken Sie, dass durch eine Testamentsvollstreckung in erheblichem Maße Erbstreitigkeiten vermieden werden. Werden Erbsteitigkeiten erst einmal vor Gericht ausgetragen, entstehen enorme Anwalts-
und Gerichtskosten. Dagegen ist eine Testamentsvollstreckung allemal günstiger als jahrelanger Erbstreit.
Die Kosten der Nachlassabwicklung können vom Nachlasswert abgesetzt werden. Hierunter fallen auch die Kosten des Testamentsvollstreckers bei der Abwicklungsvollstreckung.
Stefan Mross Nachlassmanagement